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   BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01   

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BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01 (https://dejure.org/2001,10141)
BayObLG, Entscheidung vom 31.10.2001 - 3Z BR 255/01 (https://dejure.org/2001,10141)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 3Z BR 255/01 (https://dejure.org/2001,10141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein außerordentliches Rechtsmittel gegen Nichtzulassung der weiteren Beschwerde

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 56g Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27 § 56g Abs. 5 Satz 2
    Keine Anfechtung der Nichtzulassung einer weiterer Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtzulassung der weiteren Beschwerde; Betreuervergütung; Anfechtbarkeit; Außerordentliche Beschwerde; Greifbare Gesetzwidrigkeit

Verfahrensgang

  • AG München - 708 XVII 3310/98
  • LG München I - 13 T 12017/01
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Die Frage, nach welchen Grundsätzen Betreuer vermögender Betreuter zu vergüten sind, ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. insbesondere BGHZ 145, 104; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122 und Beschluss des Senats vom 30.5.2001 - 3Z BR 76/01).

    Ebenso ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin, dass für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter den in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Stundensätzen Richtlinienfunktion zukommt, nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BayobLG BtPrax 2001, 164/165), zumal sich außer dem Bayerischen Obersten Landesgericht (vgl. BayObLGZ 2000, 316) auch andere Obergerichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen haben (vgl. OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Ebenso ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin, dass für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter den in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Stundensätzen Richtlinienfunktion zukommt, nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BayobLG BtPrax 2001, 164/165), zumal sich außer dem Bayerischen Obersten Landesgericht (vgl. BayObLGZ 2000, 316) auch andere Obergerichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen haben (vgl. OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).
  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01

    Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Die Frage, nach welchen Grundsätzen Betreuer vermögender Betreuter zu vergüten sind, ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. insbesondere BGHZ 145, 104; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122 und Beschluss des Senats vom 30.5.2001 - 3Z BR 76/01).
  • BVerfG, 28.09.1990 - 1 BvR 52/90

    Zulassung der Revision und Recht auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Sie entbehrt nicht jeder rechtlichen Grundlage, ist dem Gesetz nicht inhaltlich fremd und beruht insbesondere nicht auf Willkür (vgl. BVerfG FamRZ 1991, 295; BGH NJW-RR 2000, 1732; 1998, 1445).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Die Frage, nach welchen Grundsätzen Betreuer vermögender Betreuter zu vergüten sind, ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. insbesondere BGHZ 145, 104; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122 und Beschluss des Senats vom 30.5.2001 - 3Z BR 76/01).
  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01

    Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Die Frage, nach welchen Grundsätzen Betreuer vermögender Betreuter zu vergüten sind, ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. insbesondere BGHZ 145, 104; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122 und Beschluss des Senats vom 30.5.2001 - 3Z BR 76/01).
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01

    Vergütung eines Betreuers ab dem 1.9.2000

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Ebenso ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin, dass für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter den in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Stundensätzen Richtlinienfunktion zukommt, nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BayobLG BtPrax 2001, 164/165), zumal sich außer dem Bayerischen Obersten Landesgericht (vgl. BayObLGZ 2000, 316) auch andere Obergerichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen haben (vgl. OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Die Nichtzulassung der weiteren Beschwerde ist nicht anfechtbar (vgl. BayObLGZ 2000, 8/11; 1999, 121/122; SchlHOLG FamRZ 2000, 301), der Nachprüfung und Abänderung durch den Senat entzogen und für diesen bindend (vgl. BayObLGZ 2000, 8/11; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 f.).
  • BGH, 04.04.2000 - VI ZB 9/00

    Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Sie entbehrt nicht jeder rechtlichen Grundlage, ist dem Gesetz nicht inhaltlich fremd und beruht insbesondere nicht auf Willkür (vgl. BVerfG FamRZ 1991, 295; BGH NJW-RR 2000, 1732; 1998, 1445).
  • OLG Zweibrücken, 06.11.2000 - 3 W 226/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - gesetzliche Stundensätze als Regelsätze -

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
    Ebenso ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin, dass für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter den in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Stundensätzen Richtlinienfunktion zukommt, nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BayobLG BtPrax 2001, 164/165), zumal sich außer dem Bayerischen Obersten Landesgericht (vgl. BayObLGZ 2000, 316) auch andere Obergerichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen haben (vgl. OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 130/98

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 132/99
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

  • BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 107/99

    Zur Vergütung des Nachlassverwalters

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